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Mansfelder
Bergbau & Hüttenwesen |
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Die Kläubung des Kupferschiefers
von Dr.
Hans-Jochaim Langelüttich
1996
Im Jahre 1960 wurde auf den
Mansfelder Schächten die Stallkläubung der
geförderten Schiefern eingestellt. Die 300 - 400
Kläuberinnen und Kläuber wurden auf andere
Arbeitsplätze im Mansfeld-Kombinat umgesetzt.
Die auf den beiden neuen Schachtanlagen des
Sangerhäuser Reviers projektierten und baulich
zum Teil schon realisierten Bandkläubeanlagen
kamen nicht mehr zur Ausführung.
Auf die Bezahlung der Gewinnungsbrigaden hatte
das keinen Einfluss, weil der Abzug nicht
vernormter Anteile von der gewogenen
Brigadeförderung (Schwarze Berge und Dachberge
bzw. Dachberge bei Vernormung auf Lage 1 - 4 bzw.
Lage 1 - 5) nach den Ergebnissen der
Kontrollkläubung (ca. 10% der Förderung) auf
den Kommissionskläubebändern erfolgte, die
bestehen blieben.
Nach Eisenächer entfielen im 13./14. Jhd. ca. 60
% der Gesamtkosten der Kupfergewinnung auf die
Verhüttung des Kupferschiefers, wovon ca. 42 %
auf die Kosten für die zum Schiefernschmelzen
benötigte Holzkohle kamen. wegen Schwierigkeiten
bei der Beschaffung der Holzkohlemenge und der
Tatsache, dass damalige Kupfergehalte in der
Schlacke von 0,4 - 0,8 % bei 75 % vom Erzgewicht
Schlackenfall aus Schiefern mit 3 - 6 t Cu/t kein
Kupferausbringen gestatteten, enthielten schon
die Berg- und Hüttenordnungen der Mansfelder
Grafen im 15. und 16. Jhd. Festlegungen gegen
nicht schmelzwürdige Beschickung:
"Es soll keiner unreine Schiefern einhauen
bei Strafe von 10 Gulden, auch für alle, Tage
die Abscheidung vom Schieferstalle
abtragen."
"Ein jeder Steiger soll seine Schiefern nur
am Tage vorm Schacht und nicht zu grob
kläuben."
Bestraft wurde, "wer die geförderten
Schiefern nicht zehen und einen Tag vor dem
Abtransport vor dem Schachte liegen läßt."
(Damit die Schauherren sie besichtigen konnten.)
Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass
nach 1845 der Schichtlohn eines Kläubers mit 6
Silbergroschen und 10 Pfennig gleich dem eines
Häuers war.
Die Kläubung beruhte auf der makroskopischen
Unterscheidbarkeit der Flözlagen: |
Die Nähte sitzen bis auf
die ca. 2 cm über der Hiekennaht befindliche
Bleinaht auf den Schichtgrenzen. Außer der von
Bitumenkügelchen bis Hieken von bis zu 3 mm
Durchmesser gebildeten Hiekennaht stellen die
Nähte flächenhafte Konzentrationen von
Sulfidmineralien bis zu kompakten
"Linealen" von bis zu mehreren
Millimetern Stärke dar. Feine und grobe Naht
werden oftmals beidseitig von einer stärkeren
Konzentration der Sulfidkörnchen, der
"Schattierung", begleitet, die zur
Lette und auch zum Schieferkopf intensiver ist.
Bei fehlender Sulfidvererzung werden die
betreffenden Nähte auch von Anhydrit gebildet.
Wie auch zuweilen Kupferglanz an Stelle des
Bitumens in der Hiekennaht auftritt.
Da der Hauptteil der Metallführung des
Kupferschiefers sich in makroskopisch nicht
sichtbaren feinst verteilten Sulfidkörnchen von
1 - 120 (300) µm Durchmesser als sogenannte
"Speise" findet, wurde der Kupfergehalt
der einzelnen Lagen nach Ablösung des Schmelzens
von "Fuderproben" in kleinen
Schachtöfen Ende vorigen Jahrhunderts durch
kolorimetrische Analyse bestimmt. Dazu wurden auf
den Kommissionskläubebändern
brigade-(Strebbogen)weise nach Flözlagen
getrennte Monatsdurch- schnittsproben entnommen.
Entsprechend der nach wirtschaftlichen
Gesichtspunkten festgesetzten
"Kläubegrenze" (>= 12,8; zuletzt
aber 6 kg Cu/t), erfolgte die Festsetzung des
"Kläubetenors": Lage 1 - 3, (im
vergangenen Jahrhundert auch Lage 1 - 2), Lage 1
- 4, Lage 1 - 5, aber auch z.B. Lage 4 + 5
(umgekehrte Kläubung) für die Förderung der
jeweiligen Abrechnungseinheit. |
Die Kläubung geschah auf
reihenweise nebeneinander angeordneten
Kläubeställen. Mit der Schaufel wurden die
Schiefern aus dem 10 Tonnen fassenden Sturzbunker
entnommen, die "ungültigen" (nicht
schmelzwürdigen) "Ausschläge"
ausgekläubt, auf die "Schurre"
geworfen und die gekläubten Schiefern in den
etwa 7 Tonnen fassenden Verladebunker geworfen.
Die größe der Öffnung erforderte das
Zerschlagen großer "Wacken" mit dem
Fäustel auf annähernd maximale Kokskorngröße,
was für den Ofengang auf der Rohhütte günstig
war. Verwachsene "gültige" und
"ungültige" Lagen wurden mit dem
Scheidehammer getrennt. Dieser war in der
Draufsicht aufs Auge rhombenförmig, rund 10 cm
lang, am Auge rund 2 cm breit und rund 2 cm hoch.
Er hatte an einem Ende eine dem Stiel parallele
Schneide auf dem anderen eine ebenso gerichtete
etwa 0,8 cm breite Bahn und war rund 45 cm lang
gestielt. Das von den Kläubern ausgelesene
Material wurde abgefahren und gesondert
aufgehaldet.
Weil die Ausschläge aus dem Feinkornanteil der
Förderung mit vertretbarem Aufwand nicht
auszukläuben waren, wurde die Schieferförderung
vor dem Kläuben auf Fortschritt- und
Lademannschacht wagenweise auf 25 mm
Rundloch-Trommelsieben bzw. 40 mm
Quadratloch-Schwingsieben klassiert. Dabei fielen
26 % bzw. 36 % "Kläre" an, deren
Kupfergehalt wegen des Überproportionalen
Anteils weniger fester unterer Flözlagen 3 bis
11 % über dem Durchschnitt aller Kornklassen
liegen konnte.
Die Vernormung der Brigaden erfolgte nach der
vorhandenen Lagengültigkeit und Scheidung
entweder auf Lage 1 - 4 oder 1 - 5. Daraus
ergaben sich "zulässige" Ausschläge
(z.B. Lage 4 bei Vernormung Lage 1 - 4 und
Kläubetenor 1 - 3) und "unzulässige"
Ausschläge (z.B. Lage 5 und 6 bei Vernormung
Lage 1 - 4 oder Lage 6 bei Vernormung Lage 1 -
5). "Unzulässig gültige" Ausschläge
traten bei gültiger Lage 6 auf, die bei
Vernormung Lage 1 - 5 gesondert zu schicken war.
In der Tabelle 2 sind die Ergebnisse der
Stallkläubung Mitte der 50er Jahre aufgeführt. |
Die Arbeit der Kläuber und
Kläuberinnen - zur damaligen Zeit einer der
wenigen Frauen- arbeitsplätze im Kombinat - war
nicht nur anstrengend, sondern vor allem auch
Witterungsunbilden ausgesetzt. dennoch war außer
dem Schaufeln und Klopfen mitunter auch Gesang zu
hören, vor allem in der Weihnachtszeit. Auch
waren in dieser Zeit vielfach Weihnachtsbäume zu
sehen.
Der Anteil der 1956 auf dem
Ernst-Thälmann-Schacht im Durchschnitt aller
Kläubetenors ausge- kläubten Ausschläge betrug
7 % der Schiefernförderung.
Im Jahre 1959 waren es nur noch 4,03 % der aus
der Mansfelder Mulde geförderten Schiefern, weil
auch die Lage 5 mit 4 - 5 kg Cu/t mit vernormt
und in den Kläubetenor 1 - 5 einbezogen wurde.
Abbau in der Lagengültigkeit 1 - 3 sowie der
Kläubetenor 1 - 4 waren völlig in den
Hintergrund getreten.
Der durchschnittliche Kupfergehalt der
Ausschläge betrug 2,5 kg Cu/t.
Die Kläubekosten betrugen zu dieser Zeit 3,- M/t
Durchsatz, die Rohhüttenkosten 50,- M/t kupfer-
haltigen Möller.
Hatten unter den Verhältnissen des Jahres 1956
Kläubekosten von 3,- M noch eingesparte
Rohhüttenkosten von 3,5 M gegenübergestanden,
waren 1959 für 35,3 kt Ausschläge eingesparten
1.765 TM Rohhüttenkosten 2.228 TM Kläubekosten
für 726,6 kt Schiefern und abgesiebte Stücke
aufzuwenden. Das entsprach einem Verlust von 463
TM/a.
Auf Grund dieses Sachverhaltes, begünstigt durch
die zum 1.1.1960 vollzogene Wiederzu-
sammenfassung des Hüttenkombinates und der sechs
seit 1.4.1953 selbstständigen Bergbaubetriebe in
einem Kombinat, entschloss man sich 1960 die
Stallkläubung einzustellen. Gleichzeitig wurde
die Gewinnung der Lagengültigkeit 1 - 4 strikt
von 1 - 5 auf 1 - 4 durchgesetzt. das betraf
über 40 % der Schiefernförderung der Mansfelder
Mulde, wodurch sich die Schiefernförderung um
ca. 160 kt/a mit einem Durchschnittsgehalt von 3
- 5 kg Cu/t verringerte. Dadurch wurde der
Minerndurchsatz der Rohhütten nicht um die 35,3
kt nicht mehr ausgehaltenen Ausschläge erhöht,
sondern um über 100 kt/a entlastet. Die
Kupferproduktion des Bergbaues verringerte sich
um rund 640 t Cu/a. Bei einem auf den
kupferhaltigen Möller bezogenen Schlackefall von
75,7 % mit 0,188 % Cu, einem Eisenanfall von 0,4
% mit 7,81 % Cu und Essenverlusten von 0,73 % mit
2,1 % Cu betrug der Kupferverlust des
Rohhüttenprozesses rund 2 kg Cu/t Minern. aus
Schiefern mit durchschnittlich 4 kg Cu/t waren
also nur ca. 2 kg/t Durchsatz im Rohstein und
Pb-reichen Flugstaub auszubringen, so dass die
Tonne Kupfer aus diesem Material rund 25.000 Mark
Rohhüttenkosten erforderte.
Den bereits damals mit dre Entwicklung des
Geradstrebverfahrens erwarteten Anstieg der Ver-
dünnung im Fördererz gedachte man mit dem
kombinierten Schwimm-Sink- und
Flotationsverfahren zu begegnen. Ein Problem, das
einer besonderen Betrachtung bedarf. |
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